Gerda Gernschlank

Vera Greschkowitz
Dipl. Oecotrophologin

Ernährungsberatung
- Abnehmen mit Genuss -

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Vera Greschkowitz

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Zuschuss von der Krankenkasse

Einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie für:

  • Einzelberatungen (Ernährungstherapie nach § 43 Abs. 2 SGB V)
  • Gerda Gernschlank - Kurse (präventive Ernährungsberatung nach § 20 Abs. 1 SGB V)

Wieviel bekomme ich zurück?
Die gute Nachricht ist: Gesetzliche Krankenkassen erstatten bis zu 80% der Beratungskosten. Fragen Sie vorher bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach.

Private Krankenkassen zahlen leider gar nicht.

Einzelberatung (Ernährungstherapie)
Um einen Teil der Kosten dazu zu bekommen, brauchen Sie eine Bescheinigung vom Arzt, dass eine Notwendigkeit der Beratung vorliegt. (Eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung brauchen Sie für Ernährungtherapie nach § 43 Abs. 2 SGB). Die Kosten der Beratung werden jeweils zum Beratungstermin fällig. Sie zahlen bar und zwar den vollen vereinbarten Betrag. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Den Zuschuss für die Beratung bekommen Sie also im Erstattungsverfahren.

Gerda Gernschlank-Kurs (Präventionskurs)
Am Ende des Kurses bekommen Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung, wenn Sie 80% teilgenommen haben (z.B. 8 von 10 Treffen). Mit dieser Bescheinigung und der Quittung über die Kursgebühr, bekommen Sie den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse erstattet.

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